Quellensteuerpflichtig | TimeMachine für rückwirkende Rückerstattung oder Nachbelastung

Task #7348 | 5053.000

 

In der Personalkarte -> Reiter Quellensteuer werden bereits heute die Felder Kanton und der Tarifcode rückwirkend mit der TimeMachine (Zeitachse) verändert. Durch das Setzen des korrekten Gültig ab-Datums werden die Korrekturen sowie die anschliessende Korrektur-Meldung via ELM automatisch vorgenommen.

 

Via Zeitachse nicht vorhanden waren generell der rückwirkende Anspruch auf Befreiung (Rückerstattung) bzw. rückwirkende Abrechnung der Quellensteuer (Nachbelastung). Das Feld Quellensteuerpflichtig ist neu mit der Option Ja/Nein vorhanden (vorher Häkchen) und mit der TimeMachine ergänzt.

 

Beispiel A (rückwirkende Aufhebung der Quellensteuerpflicht)
Für Mitarbeitender A wurde bis und mit September die Quellensteuer mit Tarif A0Y abgezogen. Mit Bescheid des Quellensteueramtes wird der Arbeitgeber informiert, dass der Mitarbeitende im Juli die Niederlassungsbewilligung C erhalten hat und somit ab August nicht mehr Quellensteuerpflichtig ist. Die Abzüge vom August bis September sollen dem Mitarbeitenden im Lohnlauf Oktober zurückerstattet werden.

 

Öffnen Sie die TimeMachine im Feld Quellensteuerpflichtig und setzen Sie die Werte Gültig ab 01.08.2018 und Nein ein. Mit dem Lohn abrechnen erfolgen automatisch die Basen- und Betrags-Korrekturen (Rückerstattung).

 

Beispiel B (rückwirkende Quellensteuerpflicht)

Mitarbeitender B wird ab 01. Juli beschäftigt. Der Arbeitgeber nimmt an, dass der Mitarbeitende bereits die Niederlassungsbewilligung C oder allenfalls den Schweizer Pass besitzt. Vor dem November-Lohnlauf informiert das Quellensteueramt, dass der Mitarbeitende bisher nicht abgerechnet wurde. Nachforschungen ergeben, dass der Mitarbeitende B die Bewilligung B besitzt und somit quellensteuerpflichtig ist.

 

Öffnen Sie die TimeMachine im Feld Quellensteuerpflichtig und setzen Sie die Werte Gültig ab 01.07.2018 und Ja ein. Mit dem Lohn abrechnen erfolgen automatisch die Basen- und Betrags-Korrekturen (Nachbelastung).

 

WICHTIGER HINWEIS

Die Korrektur der rückwirkenden Quellensteuerpflicht kann erst nach dem Einspielen des Updates 5053.000 erfolgen und nur für Zeitperioden ab diesem Zeitpunkt. Grund dafür ist, dass für die rückwirkende Pflichtigkeit für die Vormonate eine Quellensteuer-Basis vorhanden sein muss. Diese wurde bisher nur bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden erstellt (neu für alle Mitarbeitende ab dem Zeitpunkt der Installation vom Update 5053.000).