Quellensteuer | Lebenspartner-Infos ab 01.01.2019 obligatorisch

Task #9081 | 5053.000

 

Wie bereits mehrfach angekündigt (Handbücher, News-Einträge, Blogs) können ab 01.01.2019 nur noch ELM-Übermittlungen an die QST-Ämter übermittelt werden, sofern per diesem Datum die Lebenspartner-Informationen bei verheirateten und in Eingetragener Partnerschaft lebenden quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden erfasst sind. Ab der Dynamics NAV-Version 2017 (SwissSalary 365) werden diese Daten als Notifications angezeigt, sofern sie fehlen.

 

Einzelne Daten werden beim Lohn abrechnen in die Lohnlauf Kopf-Tabelle geschrieben und somit archiviert. Sofern Sie in den Lohnstammdaten -> Reiter Quellensteuer die ELM-Meldung auf PIV gestellt haben, wird bereits beim Lohn abrechnen geprüft, ob alle pflichtigen Daten vorhanden sind. Achten Sie bitte darauf, dass Sie ab Januar 2019 die Quellensteuer nicht via ELM übermitteln können, wenn diese Daten fehlen.

 

Es geht um folgende Angaben, welche zwingend ab 01.01.2019 bzw. nach dem Einspielen dieses Updates gepflegt sein müssen bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden mit Zivilstand verheiratet bzw. Eingetragener Partnerschaft:

 

Nachname des Lebenspartners

Vorname des Lebenspartners

Geburtsdatum des Lebenspartners

 

zusätzlich falls bekannt:

 

Adresse des Lebenspartners (ohne Angabe wird die Adresse des Lohnbezügers übernommen)
Falls der Lebenspartner an einer anderen Adresse wohnt, sind folgende Angaben zwingend zu erfassen:
- PLZ und Ort plus Kantonskürzel bzw. EX (Adresse im Ausland)

 

Sozialversicherungs-Nummer des Lebenspartners (fakultativ)

 

Im zweiten Register sind folgende Angaben zu erfassen, sofern im Tarif der QST-Tarif C Doppelverdiener bzw. N Grenzgänger Deutschland Doppelverdiener erfasst ist:

 

Einkommen; keine Angabe von Beträgen, sondern:
- Lohn oder Lohnersatz
- Lohn, Lohnersatz und Rente
- Rente

 

Falls beim Feld Einkommen der Wert Lohn oder Lohnersatz bzw. Lohn, Lohnersatz und Rente erfasst wird, sind folgende Felder zwingend zu erfassen:

 

Arbeitsort (Kanton); Kantonskürzel oder EX (Beschäftigung im Ausland)

Tätgigkeit Beginn; Datum der Aufnahme der Beschäftigung des Lebenspartners

 

Falls Sie bei Einkommen den Wert Rente gewählt haben, braucht es keine weiteren Angaben in diesem Register.

 

Fakultative Felder in diesem zweiten Register sind:

 

Beschäftigung; Hauptbeschäftigung oder Nebenbeschäftigung

Tätigkeit Ende; Datum Aufgabe der Beschäftigung des Lebenspartners