Quellensteuer-Berechnung | Rückwirkende Tarif-Korrektur nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung

Task #9080 | 5053.000

 

Sachverhalt:
Mitarbeitender ist bis und mit August 2018 quellensteuerpflichtig, da er die Niederlassungsbewilligung C im August 2018 erhalten hat. Im September 2018 erhält er einen Lohn ohne Quellensteuer-Abzug (da nicht mehr QST-pflichtig). Im Oktober 2018 wird der Arbeitgeber informiert, dass der Mitarbeitende im Juli + August einem falschen QST-Tarif zugewiesen war.

 

Wir haben solche Einzelfälle mit der neuen Quellensteuerpflichtig-TimeMachine-Funktion geprüft und in diesem Fall nur den Tarif rückwirkend korrigiert. Die Tarif-Korrektur (Juli/August) erfolgte korrekt in der Oktober-Lohnabrechnung.

 

Die einzelnen Berechnungsfälle sind hochkomplex. Wir sind gespannt auf Ihre Feedbacks, bzw. Rückmeldungen, falls ein Einzelfall nicht korrekt berechnet werden konnte.