Ereignis mit mehreren Arbeitgebern |
Erleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall und hat mehrere Arbeitgeber, muss nach gesetzlich festgelegten Regeln lediglich eine Unfallversicherung für die gesamten Leistungen aufkommen. Dies kann dazu führen, dass in einem solchen Fall ein Unfall bei einem Versicherer gemeldet werden muss, mit dem er gar keine Vertragsbeziehung und somit auch keine Kommunikationsmöglichkeit über KLE hat. In diesem Fall kommt die unter Rückfall mit Arbeitgeberwechsel beschriebene Registrierung ohne Vertrag zur Anwendung. |