Es kann sein, dass ein Ereignis von Dritten an den Versicherer gemeldet wird (z. B. das Krankenhaus sendet ein Kostengutsprachegesuch). Der Versicherer hat jedoch noch keine Ereignismeldung vom Unternehmen erhalten. In diesem Fall fordert der Versicherer das Unternehmen zur Registration des Ereignisses auf. Der Versicherer erwartet vom Unternehmen als Antwort eine ordentliche Schadenmeldung des Ereignisses, wenn es sich tatsächlich um ein Ereignis eines Arbeitnehmers dieses Unternehmens handelt und das Unternehmen dieses Ereignis noch nicht dem Versicherer gemeldet hat.
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