Tarifcodes |
Auf der Personalkarte können grundsätzlich die für den jeweiligen QST-Kanton anwendbaren Tarife ausgewählt werden. Veröffentlicht ein Kanton die Tarife nur mit resp. nur ohne Kirchensteuer ist auch dies entsprechend gesteuert und nur eine Option kann verarbeitet werden. Eine Ausnahme bildet die Erfassung mittels Time-Machine, dort sind sämtliche möglichen Tarife wählbar.
Die Swissdec Richtlinien enthalten in Kapitel 9.5.1 die ordentlichen QST-Tarifcodes für quellensteuerpflichtige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie im Ausland. Es werden die speziellen Tarife für die Grenzgänger aus den einzelnen Ländern behandelt. Beachten Sie auch das darauffolgende Kapitel 9.5.2 mit den vordefinierten Kategorien für VR-Honorare an Personen mit Wohnsitz im Ausland, Leistungen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland, Sondervereinbarung mit Frankreich, welche für einzelne Kantone eine Befreiung von der QST-Belastung vorsieht.
Für Italienische Grenzgänger mit Erwerbstätigkeit in den Kantonen TI, GR oder VS sind mit der Quellensteuerreform einige zusätzliche Daten zu pflegen: •Geburtsort: Feld im Register 'Privat' •Steueridentifikationsnummer der qsP im Ansässigkeitsstaat: (neues) eigenes Feld im Register 'Quellensteuer' •Datum, seit wann die Person Grenzgänger ist: Bitte das Datum der Erteilung einer Grenzgängerbewilligung im Feld 'Einreisedatum' im Register 'Quellensteuer' pflegen. Italienische Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz werden neu nach den Tarifen A, B, C und H abgerechnet.
Für Französische Grenzgänger mit Erwerbstätigkeit in den Kantonen BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD, VS empfehlen wir Hinterlegung der Quellensteuerpflicht mit Erfassung des grundsätzlich massgebenden Tarifcodes. Aktivieren Sie dann im Register 'Quellensteuer' im Feld 'QST Kategorie' die Auswahl Sondervereinbarung Frankreich. So stellen Sie sicher, dass die Person in der ELM-Übermittlung enthalten ist. Auf der Lohnabrechnung wird so kein QST-Abzug getätigt. |