Einleitung

Per 1. Januar 2021 trat die Quellensteuerreform 2021 in Kraft. Seit Januar 2021 gelten damit für die Berechnung der Quellensteuer die entsprechenden Vorgaben. Mit der Zertifizierung Swissdec 5.0 konnte nun auch die Übermittlung per ELM an den neuen Standard angepasst werden. 

 

Dieses Manual soll Ihnen ein Übersicht zum Thema der Quellensteuerverarbeitung in SwissSalary bieten. Das Ziel ist, dass Sie als User von SwissSalary mit diesem Manual eine Grundlage haben für die Datenerfassung und Datenpflege sowie einzelne Berechnungen von SwissSalary nachvollziehen können.  

 

Die Thematik der Quellensteuer ist sehr weitgreifend und umfassend. Wir werden in diesem Manual nicht auf alle Punkte eingehen können und nicht alle speziellen Konstellationen ausführen können. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die Durchsicht des Kreisschreibens 45 der Eidgenössichen Steuerverwaltung sowie die Swissdec Richtlinien 5.0. Wenn in diesen Dokumenten einzelne Punkte unterschiedlich ausgeführt werden, sind für SwissSalary als Swissdec zertifizierte Lohnsoftware die Angaben in den Swissdec Richtlinien verbindlich. Dies ist im Kreisschreiben auch explizit so formuliert.

 

Kreisschreiben 45 ESTV

 

Richtlinien Lohnstandard-CH (ELM) 5.0

 

Weiter haben wir auf unserer Website diverse häufige Fragen und hilfreiche Tools für Sie vorbereitet. SwissSalary FAQ

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Dynamics 365-Partner oder an den SwissSalary Support. Bei rechtlichen oder firmenspezifischen Anfragen empfehlen wir Ihnen, immer zuerst die Steuerverwaltung des betroffenen Kantons anzufragen. Wir unterstützen Sie dann bei der Umsetzung der Regulierung in SwissSalary.