Personen im Stundenlohn |
Der Beschäftigungsgrad in Ihrer Unternehmung wird mit jeder Abrechnung neu berechnet. Auf der Lohnartenkarte muss für die Lohnarten, welche für die Berechnung des Beschäftigungsgrads massgebend sind, eine Zeitart zugewiesen werden. Diese Zeitart muss für die IST-Zeit berücksichtigt werden. In der Regel ist dies die Lohnart "Stundenlohn".
Bei Personen im Stundenlohn erfolgt die Berechnung anhand der Felder auf der Personalkarte: •Monatsteile •Weitere bekannte Einkünfte •Beschäftigungsgrad weitere Einkünfte
Aktivieren Sie weitere bekannte Einkünfte, wenn Sie wissen, dass eine bei Ihnen angestellte Person noch eine andere Erwerbstätigkeit ausübt oder Ersatzeinkünfte bezieht. Für das Feld Beschäftigungsgrad weitere Einkünfte gilt: •Ist Ihnen der Beschäftigungsgrad der weiteren Einkünfte bekannt, erfassen Sie diesen als Wert. Es kann auch 100 oder mehr hinterlegt werden. •Ist Ihnen der Beschäftigungsgrad der weiteren Einkünfte nicht bekannt, erfassen Sie hier 0. Es erfolgt eine Umrechnung auf 100 %.
In einem ersten Schritt wird der Beschäftigungsgrad berechnet. Dabei wird die Anzahl der abgerechneten Lohnarten mit der Zeitart IST-Zeit ins Verhältnis zu den auf der Personalkarte hinterlegten Monatsteilen gesetzt. In einem zweiten Schritt werden die Lohnarten, welche für die Satzbestimmung periodisch eingerichtet sind, durch den berechneten Beschäftigungsgrad geteilt und auf den Gesamtbeschäftigungsgrad hochgerechnet. Der Gesamtbeschäftigungsgrad entspricht dabei dem berechneten Wert des Beschäftigungsgrades in Ihrer Unternehmung zuzüglich dem Beschäftigungsgrad der weiteren Einkünfte oder 100 %, wenn diese mit 0 erfasst sind.
Allfällige aperiodische Lohnarten werden addiert. |