Lohnmeldung ELM |
Sämtliche Kantone können die Lohnmeldung per ELM empfangen. Wir empfehlen Ihnen die Übermittlung monatlich so vorzunehmen.
Mit der Zertifizierung Swissdec 5.0 wurde die Datei an die neuen Vorgaben angepasst.
Beachten Sie, dass einzelne Werte wie Angaben zur Aufenthaltsbewilligung und Erwerbstätigkeit der Lebenspartner mit Abrechnen des Lohnlaufs in die Lohnlaufliste geschrieben werden. Fehlen diese Angaben für die Übermittlung, sind sie dort nachträglich zu hinterlegen. |