Taggeld-Leistungen

Die SSK hat die Formulierungen in der Wegleitung und in den FAQ zur Handhabung von Taggeldleistungen konkretisiert. Dies hinsichtlich der Taggelder, welche in Ziffer 7 geführt werden sollen oder wenn dies nicht möglich ist, in Ziffer 1 mit Bemerkung in Ziffer 15.

 

Die Standardeinstellung sah bisher vor, dass die Taggeldlohnarten in die Ziffer 1 fliessen, unabhängig davon, ob die Taggelder nur für die Basiskorrektur berücksichtigt werden oder ob diese an die Mitarbeitenden weitergeleitet wurden.

 

Die Swissdec sieht beide Verarbeitungen als korrekt an.

 

Um die Taggelder in Ziffer 7 auszuweisen, setzen Sie bei den Taggeldlohnarten, welche die Kalkulationsart 'Positiv' haben, bei den Pflichtigkeiten die Auswahl bei Lohnausweis auf 7. Die Taggeldlohnarten mit Kalkulationsart 'Negativ' sollen weiterhin in die Ziffer 1 fliessen und daher weiterhin bei den Pflichtigkeiten die Auswahl bei Lohnausweis die leere Auswahloption aufweisen.