Pflegen von Eintritt-/Austrittsdatum/Bemerkungen

In der Lohnlaufliste (Tabelle Lohnlauf Kopf) werden laufend Daten gespeichert, welche für die Aufbereitung von Auswertungen (Jahresend-Abrechnungen, Lohnabrechnung, Lohnausweis etc.) historisiert werden müssen.

 

Eintritt/Austrittsdatum:

Bitte erfassen Sie bei jedem Personalaustritt vor dem Abrechnen des Lohnlauf das korrekte Austrittsdatum. Nur so können bei Austrittsberechnungen die Höchstgrenzen bei der ALV, UVG, UVGZ, KTG, Quellensteuer etc. berücksichtigt werden. Ein nachträgliches Erfassen des Austrittsdatums verändert die vorhergehende Berechnung nicht mehr.

Bei der Erfassung des Wiedereintritts mittels Erfassung bei Eintrittsdatum Lohnbuchhaltung wird zusätzlich geprüft, ob ein Austrittsdatum historisiert wurde. Ohne dieses Merkmal kann kein Wiedereintritt erfasst werden. Falls die Historisierung des Austrittsdatum im Ausnahmefall nicht erfolgte, können Sie dies manuell beim Mitarbeiter in der Lohnlaufliste ergänzen/korrigieren.

Bei Mitarbeitenden mit mehreren Anstellungsperioden innerhalb des Jahres wird auf dem Lohnausweis das erste Eintrittsdatum sowie das letzte Austrittsdatum angezeigt. Dies entspricht den Swissdec-Richtlinien.

 

Bemerkungen:

Falls die manuell erfassten Bemerkungen unter Ziffer 15 auf dem Lohnausweis nicht angezeigt werden, wurden diese nicht vor dem massgebenden Lohnlauf (31.12. oder Austrittsmonat) auf der Personalkarte erfasst. Die swissdec-Richtlinien sehen vor, dass die Daten auf dem Lohnausweis angedruckt werden mit dem Stand Dezember. Falls somit die Bemerkungen zum Zeitpunkt Dezemberlohn nicht auf der Personalkarte eingefügt waren, dann werden diese auch nicht auf dem Lohnausweis angedruckt. Nachträgliche Erfassungen und Mutationen können über die Lohnlaufliste der Mitarbeitenden vorgenommen werden.

 

Beschäftigungsgrad bei Teilzeit:

Bei Mitarbeitenden, deren Beschäftigungsgrad im Monat Dezember nicht 100 % ist, erfolgt der Andruck auf dem Lohnausweis automatisch. Das entspricht den swissdec-Richtlinien. Manuelle Ergänzungen könnten über die zwei für Bemerkungen zur Verfügung stehenden Felder abgebildet werden.

Mit dem SwissSalary Update 5060.000 erfolgt hier eine Anpassung. Der vorgegebene Text wird angedruckt, wenn der Beschäftigungsgrad im massgebenden Lohnlauf grösser als 0 % aber kleiner als 100 % abgerechnet wurde. Somit wird künftig der Text nicht mehr angezeigt, wenn bei Personen ein Beschäftigungsgrad von 0 % auf der Personalkarte hinterlegt ist.