Übermittlung an Kantone

Der Lohnausweis ist grundsätzlich für den Arbeitnehmer bestimmt.

 

Einige Kantone verlangen zudem von den Arbeitgebern, dass ein Exemplar des Lohnausweises direkt der Kantonalen Steuerverwaltung zugestellt wird.

Diese Kantone können die Lohnausweise elektronisch via ELM empfangen. Sie können den Versand über die Lohnmeldung vornehmen. Die Zustellung erfolgt automatisch nur an die Kantone, für welche die Arbeitgeber die Lohnausweise  direkt einreichen müssen.

 

Die kantonalen Steuerverwaltungen benötigen für das automatisierte Einlesen der Lohnausweise (Scanning) den verschlüsselten 2-D Barcode. Die Programmbibliothek für den Andruck des 2 D Barcodes auf dem Lohnausweis wird gleichzeitig mit der Installation des ELM-Transmitters der Version 4.0 vorgenommen.

 

Hinweis:

Bei der Übermittlung der Lohnausweise mit ELM kann es vorkommen, dass beim Status ein Error angezeigt wird, obwohl das File erfolgreich an die Steuerbehörden übermittelt wurde.

Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn ein Mitarbeiter zwar abgerechnete Lohndaten im Meldejahr (2023) hat, jedoch kein Geldfluss stattgefunden hat und somit kein Lohnausweis erstellt werden würde (kein Lohn = kein Lohnausweis).

 

Es kann über die ELM Support-Dateien das XML Response File exportiert und in einem Browser oder mit dem Editor geöffnet werden um zu prüfen, welche Kantone übermittelt wurden resp. welcher Kanton den Fehler auslöst. Es besteht jedoch nach der Übermittlung kein Handlungsbedarf, die zu übermittelnden Kantone wurden korrekt beliefert.