Einleitung |
|
Nehmen Sie die Änderungen der neuen, prozentualen Arbeitnehmerabzüge und Arbeitgeber-Rückstellungen sowie die Anpassungen der Mindest-/Maximal-Löhne erst nach dem Verbuchen des letzten Lohnlaufs Dezember 2025, jedoch ZWINGEND vor dem ersten Lohnlauf 2026 vor!
!!Cloud SwissSalary 365: Bitte beachten Sie, dass sämtliche Beiträge sowie Höchstgrenzen selbst angepasst werden müssen. Ebenfalls müssen die Quellensteuertarife durch Sie eingelesen werden.
WICHTIG: Prüfen Sie jeweils, dass für jede einzelne Versicherung stets eigene Basis-, Lohn- und frei-Lohnarten verwendet werden. Werden Lohnarten mehrfach verwendet, können am Ende des Jahres keine korrekten Berichte erstellt werden. Zudem kann es je nach Einrichtung zu inkorrekten Berechnungen der Grenzen führen.
Mutationen bei Ausgleichskassen und Versicherungen sind per Datum des Vertragsbeginns zu erfassen und der entsprechende Vertrag auszuwählen. Mit dem Lohn abrechnen werden die Domäne sowie der Vertrags-Code in den Lohnposten als ‘Herkunftsdomäne’ und ‘Herkunftsdomäne Code’ gespeichert. Dies ist nötig, damit die Meldung an die jeweils korrekte Stelle erfolgen kann. Steht beim Lohn melden der neue Versicherer nicht zur Auswahl, wurde dieser erst nach der letzten durchgeführten Lohnverarbeitung erfasst. Sobald Lohnposten mit der zugewiesenen Versicherung verarbeitet sind, wird dieser Versicherer in der Auswahl geführt. Wird ein Wechsel der Versicherung erst im Nachhinein vorgenommen, ist es möglich, dass die Lohnsumme nicht an die zuständigen Versicherer übermittelt wird. Müssen die entsprechenden Informationen auf den verbuchten Lohnposten angepasst werden, wenden Sie sich dazu an unseren Support oder Ihren Dynamics 365-Partner.
Änderungen sind durch die Firma in den Lohnstammdaten unter Benefiteinrichtung oder in der jeweiligen Domäneneinrichtung nachzupflegen. |