AHV/IV/EO

Ein umfangreiches Thema ist die AHV-Reform 21 resp. Swissdec 5.1. Beachten Sie dazu das eigene Kapitel.

 

Neu sind auf Löhnen unter 2 500 Franken nur Beiträge zu bezahlen, wenn dies die Arbeitnehmenden verlangen (bisher 2 300 Franken). Diesen Wert ändern Sie bitte in den Lohnstammdaten im Register AHV.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Änderungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bekannt. Die AHV/IV-Minimalrente steigt um CHF 35.00.

 

Allfällige Anpassungen von Beiträgen oder Verwaltungskosten müssen auch von Kunden mit der Cloud Lösung SwissSalary 365 manuell vorgenommen werden.