Lohnerhöhung per 01.01. | BVG-Jahreslohn wird auch bei Null-Runde fiktiv berechnet

Task #7430 | 5050.100

 

Wird im laufenden Jahr eine Lohnanpassung ohne Anpassung des BVG-Jahreslohnes vorgenommen, wird diese in Zukunft bei einer Lohnerhöhung per 01.01. des Folgejahres (auch bei einer Null-Runde) eingerechnet. Damit wird sichergestellt, dass innerhalb des letzten Jahres definierte Lohnerhöhungen im Folgejahr korrekt berücksichtigt werden.