Personal Sozialversicherung | Geringfügiger Lohn ALV

Task #11826 | 5060.001

 

In den Personal 'Sozialversicherungen' steht für die AHV und die ALV die Auswahl 'geringfügiger Lohn' zur Verfügung. Bei Personen mit der Zuweisung 'geringfügiger Lohn' wurde fälschlicherweise ein ALV Abzug vorgenommen. Dies auch wenn der Freibetrag von CHF 2'300.00 im laufenden Jahr nicht überschritten wurde. Dieser Umstand wurde korrigiert.