Auslandstage | 14. Monatslohn

Task #11479 | 5060.001

 

Mit der Verarbeitung von Auslandstagen kann der quellensteuerflichtige Lohn reduziert werden. Angepasst wurde hier die Berechnung des Anteils des 14. Monatslohnes, der in den quellensteuerpflichtigen Lohn fliesst. Die Berechnung ist nun identisch wie beim 13. Monatslohn.