Quellensteuer Abrechnung | Korrektur Bezugsprovision bei rückwirkender Entlassung aus QST-Pflicht |
Task #8935 | 5058.000
Wenn ein Mitarbeiter mittels TimeMachine-Eintrag rückwirkend nicht mehr als quellensteuerpflichtig verarbeitet wurde, wurde die Bezugsprovision nicht korrigiert auf der QST-Abrechnung. Nun wird nebst dem Abzug auch die Bezugsprovision ausgewiesen auf der Seite mit den Korrekturen. |