Quellensteuer | Medianlohn |
Task #10313 | 5058.000
Die Satzbestimmung mit dem Wert des Medianlohns ist für spezielle Anstellungskonstellationen anwendbar. Die Swissdec-Richtlinen sagen, es müssen mehrere Anstellungen vorhanden sein und bei keiner dieser Anstellungen ist ein Pensum bestimmbar.
Neu steht in der im Feld "QST Kategorie" die Option Medianlohn zur Auswahl. Es sind weitere Einkünfte ja mit 0% zu hinterlegen. Bei betroffenen Mitarbeitenden soll auf der Personalkarte möglichst mit 100 % bei den Stellenprozenten erfasst werden. Dies für die Übermittlung des satzbestimmenden Einkommens im XML. Eine Berechnung bei Mitarbeitenden mit Lohncode Stundenlohn erfolgt immer zur bisher bereits implementierten Hochrechnung anhand der Monatsteile.
Ist der abgerechnete Wert tiefer als der geltende Wert des Medianlohns, wird dieser für die Satzbestimmung herangezogen. Der Tarifansatz entspricht dem %-Wert des effektiven Tarifs des Mitarbeiters bei satzbestimmenden Wert Medianlohn. Wird in einem Monat ein Wert abgerechnet, der höher ist als der Medianlohn, ist der effektiv abgerechnete Wert massgebend als satzbestimmender Wert. Im jährlichen Modell erfolgt die Berechnung des geglätteten Wertes immer mit dem effektiv abgerechneten Wert. Deshalb ist in den Lohnposten auch jeweils der effektive Wert abgebildet und der Wert des Medianlohns nicht ersichtlich.
Mit dem Feld Medianlohn, das in der Lohnlaufliste eingeblendet werden kann, lässt sich nachvollziehen, wann der Medianlohn aktiv war. Es steht keine TimeMachine zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Umsetzung von Swissdec 5.0 eine weitere Bearbeitung dieser Funktion insbesondere der ELM-Übermittlung erfolgen wird. |