ALV-pflichtig

Dem Boolean ALV-pflichtig werden sämtliche ALV-pflichtigen Lohnarten zugewiesen.

 

Das Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO enthält eine abschliessende Übersicht über die ALV-pflichtigen und NICHT ALV-pflichtigen Lohnteile (analog AHV-pflichtig). Das Merkblatt wird jährlich aktualisiert und kann auf der Homepage http://www.ahv-iv.info eingesehen werden. Für weitere Informationen zur ALV stehen im Merkblatt 2.08 Beiträge an die Arbeitlosenversicherung zur Verfügung.

 

Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Es sind  nach dem Erreichen des Rentenalters auch bei Weiterbeschäftigung im Gegensatz zur AHV KEINE ALV-Beiträge mehr geschuldet.

 

Die Zuweisung des Mitarbeiters zum korrekten ALV-Code erfolgt in der Personalkarte im Register Sozialleistungen. Folgende Codes stehen zur Auswahl:

 

0 - nicht ALV-pflichtig (Jugendliche und Rentner ab dem Folgemonat nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters)

1 - ALV-pflichtig

 

Die ALV-Codes 0 + 1 werden vom System automatisch korrekt berücksichtigt. Anhand des Geburtsdatums des Mitarbeiters und der gewählten Abrechnungsperiode wird der korrekte AHV-Code gesetzt. Dies gilt auch bei Nachzahlungen von bereits ausgetretenen Mitarbeitern.

 

2 - geringer Nebenerwerb

3 - nicht versichert (Sonderfall)

 

Die ALV-Codes 2 + 3 können nur manuell vergeben werden.

 

Der ALV-Code 2 wird bei Mitarbeitern im Nebenerwerb gesetzt, welche jährlich die AHV-Grenze von CHF 2'300 nicht überschreiten. Beim Überschreiben der Grenze werden die bisher ALV-freien Beträge rückwirkend per 01.01. nach belastet.

 

Der ALV-Code 3 wird verwendet bei Mitarbeitern, welche z.B. teilweise in der Schweiz wie auch gleichzeitig im angrenzenden Ausland tätig sind. Dank der bilateralen Verträgen muss der Mitarbeiter die Sozialversicherungbeiträge nur in einem Land abliefern. Eine automatische Umstellung von ALV-Code 3 - zu ALV-Code 1 ist nicht möglich und muss im Einzelfall manuell vorgenommen werden.