Bruttolohn (UVG) |
Dem Boolean Bruttolohn-Anteil werden normalerweise alle aufbauenden Lohnarten zugewiesen.
Das Boolean Bruttolohn-Anteil wird für die Berechnung des Bruttolohnes verwendet. Das Resultat dieser Berechnung wird auf der UVG-Abrechnung (Berichte Jahresabschluss) in der Spalte Bruttolohn ausgewiesen. Das Resultat des Bruttolohnes hat nichts mit der UVG-Pflicht oder des steuerpflichtigen Bruttolohnes für den Lohnausweis zu tun. Diese Summe dient dem UVG-Versicherer, Unterschiede zwischen dem effektiven Bruttolohn und dem UVG-Lohn festzustellen. Dabei werden auch Lohnarten ohne AHV/ALV- oder UVG-Pflicht wie z.B. Entschädigungen/Taggelder, Familienzulagen beim Bruttolohn-Anteil berücksichtigt. Spesen (effektive und pauschale) werden NICHT im Bruttolohn berücksichtigt.
Grundsätzlich werden sämtliche UVG-pflichtigen Lohnarten auch beim Bruttolohn berücksichtigt. In der folgenden Tabelle finden Sie ein paar Beispiele, welche diesem Grundsatz NICHT entsprechen.
|