Rückstellung

Es besteht die Möglichkeit, mit jedem Lohnlauf eine automatische Rückstellung inkl. Auflösung von Absenzen durchzuführen. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt immer am Folgetag der Buchung.

 

Die Einrichtung der Rückstellungen ist in den Lohnstammdaten -> Button 'Rückstellung' vorzunehmen. Die vier Felder Lohncode, Saldiert, Einheit und Lohnart stehen zum Customizing bereit.
 

Es ist wichtig, dass die richtigen Lohnarten hinterlegt werden. Falls diese noch nicht vorhanden sind, so müssen Sie die Lohnarten erstellen. Dies geschieht bekanntlich unter 'Lohnarten'. Fügen Sie eine neue Lohnart ein oder kopieren Sie eine bestehende.

 

Beispiel:

Ferien: Lohnart 7830 = Rückstellung Ferien (Typ = 'AG Beitrag', Kalkulationsart = 'positiv')

Überstunden: Lohnart 7840 = Rückstellung Überstunden (Typ = 'AG Beitrag', Kalkulationsart = 'positiv')

 

HINWEIS:

Diese Funktion ist Bestandteil von SwissSalary PLUS.


 

Ferien-Rückstellung

Für die Berechnung wird folgendes benötigt:

-Ferien Anspruch gemäss Absenzen Anspruch und Pensum für das ganze Jahr

-Ferien Anspruch bis Ende Abrechnungsmonat (Ferienanspruch / 365 Tage * Anzahl Tage bis Ende Abrechnungsmonat)

-Ferienbezug von 01.01. bzw. Eintritt – Ende Abrechnungsmonat

-Saldovortrag Vorjahr

-Lohnansatz oder Tagesansatz

 

Rückstellung wird wie folgt berechnet:
Ferien Anspruch bis Ende Abrechnungsmonat, abzüglich Ferienbezug, zuzüglich Saldovortrag Vorjahr, multipliziert mit Lohnansatz oder Tagesansatz (je nachdem, was hinterlegt ist ob Stunden oder Tage).

Die Kontierung und die Dimensionen werden berücksichtig.

Wichtig: Massgebend für die Anzahl Ferien pro Jahr, für die Berechnung der Ferienrückstellung, ist der beim Mitarbeiter hinterlegte Absenzen Anspruch beim Lohn abrechnen.
 
Beispiel Ferienrückstellung per Ende März:
Ferien Anspruch für das Jahr 200 Std. (gemäss Absenzen Anspruch)
Berechnung Ferienguthaben bis Ende März: 200 Std. / 365 Tage x 90 Tage (Januar – März) ergibt 49.32 Stunden
Abzüglich bezogener Ferien (Januar – März) = 40 Std.
Zuzüglich Saldovortrag vom Vorjahr = 20 Std.
Rückstellung Januar: 49.32 Std. – 40 Std. (Ferienstunden) + 20 Std. (Restsaldo Vorjahr) = 29.32 Std.
Lohnansatz CHF 25.00 => 29.32 Stunden à CHF 25.00 ergibt eine Rückstellung von CHF 733.00

Einrichtung Lohnart 1630 Rückstellung Ferienguthaben
Wenn mit Lohnansatz gerechnet werden soll-> Ansatz pro Stellenprozent nicht aktiv
Wenn mit Tagesansatz gerechnet werden soll-> Ansatz pro Stellenprozent aktiv
(Einrichtung auf der Lohnartenkarte-> Register Allgemein-> Feld Lohnansatz Ansatz, Feld Ansatz pro Stellenprozent)

Über-/Gleitstunden Rückstellungen
Der Saldo der Über- bzw. Gleitzeitstunden werden mit dem beim Mitarbeitenden hinterlegte Lohnansatz multipliziert und als Rückstellung gebucht.