QST Nachzahlung nach Austritt ohne Rückrechnung |
Zahlungen, welche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, sind wie folgt an der Quelle zu besteuern:
- Zahlungen, die bereits mit der Beendigung fällig geworden sind, der quellensteuerpflichtigen Person aber erst später ausbezahlt werden (z.B. nachträglich ausbezahlte Ferienentschädigungen, Anteil 13. Monatslohn usw.), sind mit dem QST-Lohn des letzten Arbeitsmonats zusammenzuzählen; die Quellensteuer ist auf diesem Totalbetrag zu berechnen (diese Berechnungsart ist schon seit Beginn in SwissSalary umgesetzt).
- Demgegenüber ist bei Zahlungen, die erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden (z.B. nachträglich festgesetzte Bonuszahlungen), die Quellensteuer wie bei einem (zusätzlichen) Monatslohn zu berechnen (dies wurde nun angepasst).
- Die Berechnungsart kann aufgrund von unterschiedlichen kantonalen Lösungen abweichen.
In der Regel werden Nachzahlungen nach Austritt mit dem letzten quellensteuerpflichtigen Lohn des letzten Arbeitsmonats zusammengezählt. Die Quellensteuer wird dann auf dem Totalbetrag berechnet. Dieser Prozess ist seit jeher in SwissSalary automatisiert. Für alle andere Zahlungen wie z.B. Bonuszahlungen, welche erst nach Beendigung bestimmt wurden, kann neu mit dem Setzen des Häkchens 'Nachzahlung nach Auszahlung ohne Rückrechnung' eine neue Quellensteuerperiode geöffnet werden. Diese Leistung wird wie ein zusätzlicher Lohn berücksichtigt.
HINWEIS: Nachzahlungen können nur nach einem dieser beiden Verfahren berücksichtigt werden. Eine Mischung der Verfahren ist nicht möglich und ist nicht vorgesehen. |