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Falls ein Mitarbeiter als Wohnland Frankreich hat und QST-pflichtig ist, dann muss dieses Feld gepflegt werden.
Gibt den tatsächlichen Prozentsatz der Remote-Arbeit für das aktuelle Kalenderjahr an. Gemäss der Vereinbarung mit Frankreich für Französische Grenzgänger darf der "Prozentsatz der Remote-Arbeit" 40% (96 von 240 Tagen bei Vollzeitbeschäftigung) nicht übersteigen.
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