Halbfamilien

Bei alleinstehenden Personen mit anrechenbaren Kindern ist grundsätzlich zu klären, ob eine sogenannte 'Halbfamilie' vorliegt. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn eine alleinerziehende Person mit abzugsberechtigten Kindern im gleichen Haushalt lebt.

 

Wenn per Definiton eine Halbfamilie vorliegt, können dem Mitarbeitenden günstigere Tarifcodes zugewiesen werden, nämlich 'H1 - 9', 'P1 - 9' oder 'U1 - 9'.

 

Beachten Sie, dass Sie auf der Personalkarte im Register 'Privat' im Feld 'Halbfamilie' eine der Vorgaben auswählen müssen.

 

In unseren FAQ Quellensteuer Definition Halbfamilie haben wir für Sie ein Hilfsmittel erstellt, wo Sie herausfinden können, ob eine Halbfamilie vorliegt oder nicht.

 

HINWEIS

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Auswahl eines Tarifcodes jeweils gegenüber der Steuerverwaltung erklären, dass Sie die nötigen Abklärungen getroffen haben. Auch hier empfiehlt es sich, mit der Checkliste zu arbeiten.