Vorgesetzte aus anderen Mandanten |
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Ist eine vorgesetzte Person im Mandanten A angestellt, muss jedoch im Mandanten B die Lohnerhöhungen ihrer Mitarbeitenden freigeben, kann diese Person mit den erforderlichen Mindestangaben auch im Mandanten B erfasst werden. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass der vorgesetzten Person keine Abteilung zugewiesen wird, da sie andernfalls ebenfalls im Lohnerhöhungsprozess berücksichtigt würde. Die vorgesetzte Person muss stattdessen in der entsprechenden Abteilung im Organigramm unter „Vorgesetzte verwalten“ mit ihrer Personalnummer hinterlegt werden. Zudem muss der vorgesetzten Person der Abteilungszugriff via SwissSalary Benutzereinrichtung vergeben werden. |