Entschädigung

Die Abrechnung wird anschliessend an die zuständige Arbeitslosenkasse eingesandt.

Die ALV prüft die Abrechnung bzw. den Anspruch und bezahlt der Firma die 80% Entschädigung aus. Diese werden anschliessend in der Lohnbuchhaltung 1:1 mit der Lohnart 5690 und der Folgelohnart 5090 rapportiert. Damit wird einerseit der Arbeitgeberaufwand minimiert, zum anderen wird das Kontokorrent mit dem Zahlungseingang ausgeglichen.