Verzicht Rentnerfreibetrag |
Personen haben die Möglichkeit auf den Rentenfreibetrag zu verzichten. Blenden Sie dazu in Personal Sozialversicherung die Spalte "Verzicht Freibetrag" ein. Für diese Person muss in den Personal Sozialversicherungen bei der AHV die Einstellung AHV-pflichtig gewählt werden und das Feld "Verzicht auf Rentnerfreibetrag" aktiviert werden. Damit wird kein Freibetrag angerechnet und es erfolgt die Belastung von AHV-Beiträgen. Die Angabe wird in der Jahresmeldung entsprechend berücksichtigt.
In dem Jahr, in dem die Person das Referenzalter erreicht, muss die Aktivierung des Verzichts auf den Rentenfreibetrag vor dem ersten Lohnlauf im Rentenalter hinterlegt werden. Bei Eintritt einer Person im Referenzalter muss dies vor dem ersten Lohnlauf aktiviert werden. Für laufende Anstellungen von Personen im Referenzalter kann dies jährlich neu gewählt werden. Die Einrichtung muss immer vor dem ersten Lohnlauf des Kalenderjahres geprüft und nötigenfalls angepasst werden.
Für Korrekturen aufgrund falscher Abrechnung wenden Sie sich bitte an den SwissSalary Support. Mittels Arbeitsdatum können getätigte Einstellungen geändert werden. Es muss jedoch eine Rapportierung von Lohnwerten erfolgen, welche dann für die Berechnung des AHV-Lohnes massgebend ist.
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