BVG Ansatztabelle

Die AHV Reform 21 sieht die schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen vor. Für die AHV gelten dabei gesetzliche Regelungen, welche wir umgesetzt und in den entsprechenden Task-Beschreibungen dokumentiert haben.

Für das BVG ist eine einheitliche Umsetzung nicht gegeben, da es bereits heute Einrichtungen gibt, welche ein Rentenalter von 65 für Frauen kennen.

Nutzen Sie in SwissSalary die Berechnung der BVG-Beiträge mittels Hinterlegung der Beitragssätze in den Ansatz-Tabellen, müssen Sie diese prüfen. Ist eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen vorgesehen, erfassen Sie dies jährlich in der Ansatz-Tabelle. Es ist dafür eine neue Spalte geschaffen worden. Blenden Sie die Spalte "Formel für das Rentenalter" ein. Wird dieses per Januar 2025 um 3 Monate erhöht, tragen Sie in der entsprechenden Zeile, wo bereits heute das Rentenalter hinterlegt ist und die Beiträge mit 0 % hinterlegt sind, vor dem ersten Lohnlauf im Januar 2025 die Formel "64J+3M" ein. Per Januar 2026 ist die Änderung auf "64J+6M" und per Januar 2027 auf "64J+9M" vorzunehmen. Ab Januar 2028 erfassen Sie dann wie bei den Ansätzen für Männer 65J.

 

Zu beachten ist, dass bei Frauen, welche das Rentenalter erreichen und keine Beitragspflicht mehr haben durch die Erhöhung des Rentenalters für das neue Jahr wieder Beiträge berechnet würden. Dies können Sie ausschliessen, in dem Sie für diese auf der Personalkarte bei BVG auf nicht versichert setzen oder zumindest die BVG Verträge nicht weiter zuweisen.

 

Verarbeiten Sie die BVG Beiträge durch die Hinterlegung als monatliche fixe Abzüge, welche in den Lohnteilen erfasst sind, sind in den Lohnstammdaten keine Anpassungen notwendig.