MWST Änderungen

Die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

Damit gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze:

Der Normalsatz beträgt neu 8,1 % (bisher 7,7%)

Der Sondersatz für Beherbergungen beträgt neu 3,8 % (bisher 3,7)

Der reduzierte Satz beträgt neu 2,6 % (bisher 2,5)

 

In SwissSalary wird mit den MWST-Produktbuchungsgruppen aus dem Standard von Business Central gearbeitet. Der manuelle Anpassungsbedarf ist damit abhängig davon ob bei den bestehenden MWST-Produktbuchungsgruppen jeweils der Prozentsatz angepasst wird oder ob neue MWST-Produktbuchungsgruppen erstellt werden.

Erfolgt die Anpassung über die bestehenden MWST-Produktbuchungsgruppen, dann sind seitens SwissSalary keine zusätzlichen Schritte nötig. Werden hingegen neue MWST-Produktbuchungsgruppen erstellt für die neuen Prozentsätze, dann müssen diese bei den jeweiligen Lohnarten entsprechend neu hinterlegt werden.

 

Bei ergänzenden Fragen bitten wir Sie auf Ihren Dynamics 365 Partner zuzugehen.