Verlinkte Versicherungsverträge

Für AHV Verträge muss jeweils der BVG und UVG Versicherungsvertrag verlinkt werden damit dies bei der ELM Übermittlung mitgeliefert wird.  Ausgewählt werden können Benefits, welche in den Lohndeklarationseinstellungen die Domäne BVG oder UVG haben. Der dazugehörende Vertrag wird entsprechend referenziert und angezeigt.