Höchstgrenzen-Berechnung bei Rückrechnung (Austrittsdatum <= 31.12.2015) |
Task #7054 | 5050.000
Dieser Task betrifft die ALV-, ALVZ- und UVG-Höchstgrenzen, welche per 01.01.2016 erhöht werden.
ALV/UVG bisher: CHF 126'000/Jahr | CHF 10'500/Monat neu: CHF 148'200/Jahr | CHF 12'350/Monat
ALVZ bisher ab CHF 126'000/Jahr | CHF 10'500/Monat neu: ab 148'200/Jahr | CHF 12'350/Monat
Die neuen Höchstgrenzen müssen Sie nach dem letzten Lohnlauf Dezember 2015 bzw. vor dem ersten Lohnlauf Januar 2016 manuell in den Lohnstammdaten ändern. Ab 01.01.2016 werden die neuen Höchstgrenzen berechnet. Für rückwirkende Nachzahlungen bei Mitarbeitern mit Austrittsdatum vor dem 31.12.2015 werden weiterhin die bisherigen Höchstgrenzen berücksichtigt. |