NBUV-Aufrechnung bei der Quellensteuer

Task #5751 | 5049.001

 

Einige wenige QST-Kantone verlangen, dass die quellensteuerpflichtige Lohnsumme erhöht wird, sofern der Arbeitgeber den NBUV-Abzug des Arbeitnehmers übernimmt. Diese Praxis ist nicht in allen Kantonen verbreitet und widerspricht der rechtlichen Gleichstellung zwischen ordentlicher Steuer (Lohnausweis) und der QST. Beim Lohnausweis sind vom Arbeitgeber übernommene NBUV-Beiträge sowie auch KTG- und UVGZ-Beiträge von der Aufrechnung ausgeschlossen.

 

Wir haben die Berechnung im SwissSalary so angepasst, dass wenn bei der LOA "NBUV Arbeitgeber" das Häkchen "Quellensteuerpfllichtig" gesetzt wird, dieser Betrag auch in der quellensteuerpflichtigen Lohnsumme berücksichtigt wird.

 

Diese Anpassung kann dazu führen, dass nun auch falsch parametrisierte Arbeitgeber-Lohnarten mit irrtümlich hinterlegten Pflichtigkeiten plötzlich Berechnungen auslösen. Kontrollieren Sie sicherheitshalber Ihre Arbeitgeber-Lohnarten auf falsche Pflichtigkeiten.