Absenzen Anspruch | Sofort Ferien-Kürzung bei Austritt | Berechnung Feiertage |
Task #6682 | 5049.003
Viele Kunden haben gewünscht, dass z.B. die Ferienkürzung bei einem Personalaustritt nicht erst im Austrittsmonat gekürzt wird, sondern bereits im Zeitpunkt der Kündigung, sobald ein Austrittsdatum gesetzt wird. Wir haben diesen Wunsch nun umgesetzt. Im Absenzen Anspruch kann neu gewählt werden, wann die Kürzung erfolgen soll.
Option: ❑ bei Ereignis (wie bisher erst im Austrittsmonat) ❑ sofort (neu, nach Setzen des Austrittsdatums)
Task #6741 | 5049.003
Sofern im Absenzen Anspruch im Reiter Feiertage eine Anspruchs-Lohnart erfasst wurde, gab es eine Fehlberechnung.
Task # 6681 | 5049.003
Die automatische Ferienkürzung hatte einen Fehler, sofern der Mitarbeiter im gleichen Jahr ein- und ausgetreten ist. |