Sozialfonds | Basis AHV mit Freibetrag | Nebenverdienst Freibetrag CHF 2'300

Tasks #6737 & #6572 | 5049.003

 

Die Grenze von CHF 2'300.00 bei geringfügigem Einkommen (Nebenerwerb) wurde bisher bei Abzügen im Sozialfonds nicht korrekt berücksichtigt. Im Sozialfonds werden z.B. Abzüge wie die Mutterschaftsversicherung des Kantons GE sowie weitere Abzüge eingerichtet. Dies wurde korrigiert. Es werden keine Abzüge mehr vorgenommen, sofern die AHV-Lohnsumme übers Jahr gerechnet die CHF 2'300.00 nicht übersteigt.