Sozialfonds | Berücksichtigung der Nebenverdienst-Grenze

Task #2861 | 5050.200

 

Bei der Berechnung des Sozialfonds mit der Basis "AHV mit Freibetrag" wurde bei einem Mitarbeiter ein Abzug erstellt, obschon der Mitarbeiter als "Nebenverdienst" (CHF 2300) in den Sozialleistungen erfasst war und die Jahresgrenze von CHF 2300 noch nicht überschritten war.

 

Dieser Sonderfall wird neu korrekt berücksichtigt.