Sozialfonds | Berücksichtigung der Nebenverdienst-Grenze |
Task #2861 | 5050.200
Bei der Berechnung des Sozialfonds mit der Basis "AHV mit Freibetrag" wurde bei einem Mitarbeiter ein Abzug erstellt, obschon der Mitarbeiter als "Nebenverdienst" (CHF 2300) in den Sozialleistungen erfasst war und die Jahresgrenze von CHF 2300 noch nicht überschritten war.
Dieser Sonderfall wird neu korrekt berücksichtigt. |