Sollzeit-Buchung | Berücksichtigung der Stellenprozente auf der Zeitachse

Task #8846 | 5052.100

 

Diese Korrektur betrifft SwissSalary EasyRapport-Kunden, welche nicht mit dem Akonto-Verfahren sondern mit der monatsverschobenen Zeit-Abrechnung arbeiten.

 

Die Problematik ist, dass bei diesem Verfahren die Perioden der beiden Systeme unterschiedlich berücksichtigt werden. Beim Lohnlauf wird die Zeitperiode vom Vormonat berücksichtigt. Ändert der Mitarbeitende seinen Beschäftigungsgrad, muss für die Bestimmung der Mehr-/Minderstunden bzw. für die Berechnung der Sollzeit die für die Vorperiode gültige Sollzeit gemäss der damals gültigen Stellenprozente berücksichtigt werden.

 

Beispiel

 
Mitarbeitende/r hat folgende Beschäftigungsgrade:

Januar = 70%

Februar = 90%

 

Bei dieser Berechnungsvariante werden im Februar-Lohnlauf die Stunden vom Januar verarbeitet. D.h. die Sollzeit muss im Lohnlauf Februar den Beschäftigungsgrad von 70% berücksichtigen und nicht den aktuellen Beschäftigungsgrad von 90%.

 

Wir empfehlen beim Einsatz von Zeit- und Leistungserfassungs-Systemen immer die Anwendung des Akonto-Verfahrens, da dies die Periodizität der Systeme vereinheitlicht.