Rückstellungen | Minusstunden nicht zurückstellen für die FIBU

Task #8019 | 5051.100

 

Gemäss diverser GAV's dürfen Minusstunden beim Austritt eines Mitarbeitenden nicht in jedem Fall mit dem Lohnguthaben gegen verrechnet werden. D.h. Minusstunden gehen meistens zu Lasten des Arbeitgebers. Damit bei den automatisierten FIBU-Rückstellungen der Überstunden diese Minusstunden nicht berücksichtigt werden, können neu in den Einrichtungen der Rückstellungen die Plus-/Minus-Guthaben mit einer separaten Lohnart eingerichtet werden (analog wie beim automatisierten Saldenausgleich beim Austritt).

 

Kunden, welche bereits mit den automatisierten Rückstellungen arbeiten, brauchen nichts zu unternehmen. Die hinterlegte Lohnart wird beim Update aktualisieren in beiden Spalten hinterlegt.