Quellensteuerberechnung | TimeMachine auch mit Berechnung Jahr + Jahr ausgeglichen

Task #6842 | 5050.200

 

Die Quellensteuerberechnung mit der TimeMachine bei Mutationen des Tarifs oder des Kantons hat sich bei der Berechnungsart "Monat" schon gut durchgesetzt. Fast alle Sonderfälle werden heute abgedeckt. Bei der Berechnungsart "Jahr" (Kantone GE, VD, FR und VS) sowie "Jahr ausgeglichen" (Kanton TI) musste man bei rückwirkenden und monatsaktuellen Tarifwechseln immer mit dem Feld "QST Berechnungsdatum" arbeiten.

 

Seit dem PreUpdate 5050.100 von Ende April 2016 können auch rückwirkende Mutationen bei "Jahr" und "Jahr ausgeglichen" direkt mit der TimeMachine erledigt werden. Das "QST Berechnungsdatum" wird dabei automatisch aktualisiert. Wenn eine Mutation im selben Monat erfolgt und kein TimeMachine-Eintrag erstellt wird, muss das Feld "QST Berechnungsdatum" manuell aktualisiert werden.

 

Wir haben ebenfalls die Berechnung von Nachzahlungen nach Austritt (auch Vorjahr) nochmals eingehend geprüft und bereits im PreUpdate 5050.100 freigeben können.

 

Somit kann die TimeMachine für alle Berechnungsarten voll eingesetzt werden. Pendent ist noch die rückwirkende Stornierung via TimeMachine, wenn irrtümlich QST berechnet wurde. Dasselbe gilt für die rückwirkende Nachbelastung, sofern bis dato noch keine QST-Basen berücksichtigt wurden. Wir forschen nach einer einfachen und intuitiven Lösung.