Quellensteuer 2021 | Berechnung 2021

5056.002

 

Im Update 5056.000 wurden die neuen Felder für die neue Quellensteuer-Berechnung ab 01.01.2021 ausgeliefert. Im Hotfix 5056.002 vom 21.12.2020 wurde die neue Quellensteuer-Berechnung ausgeliefert. Dieser Hotfix war zwingend vor dem ersten Lohnlauf Januar 2021 zu importieren. Die Berechnung erfolgt ab 01.01.2021 auf den neuen Grundlagen, die Meldung via ELM erfolgt weiterhin bis zur Zertifizierung von Swissdec 5.0 (ca. Herbst/Winter 2021) auf der bisherigen Grundlage von Swissdec 4.0. Dies ist für alle Lohnbuchhaltungs-Hersteller identisch, da die Zertifizierungs-Testfälle erst ab Q2/2021 zur Verfügung stehen werden.

 

Mit dem Hotfix 5056.002 wurde zusätzlich die Lohnabrechnung neu ausgeliefert, da der Quellensteuer-Abzug auf der Abrechnung leicht anders angezeigt wird als bisher.

Da die Berechnungen auf provisorischen Berechnungs-Beispielen der Swissdec, der Quellensteuer-Ämter und aus Rückmeldungen von Treuhändern und Swissdec-Partnern besteht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den nächsten Monaten noch an der Berechnung nachgebessert werden muss.

 

Eine kleine Anpassung wurde ebenfalls beim Bericht 'Quellensteuer / Kanton / Jahr' vorgenommen, wo die Anzeige der Bezugsprovision korrigiert wurde.

 

5056.004

 

Wir haben in den letzten zwei Monaten diverse Rückmeldungen erhalten, dass in Korrektur- und Spezial-Berechnungs-Fällen die eine oder andere Funktion noch nicht korrekt war. Wir haben folgendes behoben (Auslieferung bereits im Hotfix 5056.004 von Anfang März 2021):

 

- Rückwirkende Quellensteuer-Tarif-Korrekturen per Januar (Anrechnung / Gutschrift des getätigten Abzugs)

- Bereinigung der Satzbestimmung, wenn in einem Lohnlauf Taggelder mit Nettolohnausgleich und eine aperiodische Leistung verarbeitet werden

- Korrektur der Quellensteuer-Bezugsprovision, wenn Tarif-Korrekturen verarbeitet werden

- Zusatz-Lohnlauf beim Stundenlohn: Berechnung des satzbestimmenden Einkommen bei weiteren Beschäftigungen

- Korrektur über Zusatz-Lohnlauf hinaus: Bereinigung der Gutschrift des Quellensteuer-Abzugs

 

Folgende Themen wurden noch nicht automatisiert:

- Medianlohn

- Rückwirkende Korrektur von weiteren Beschäftigungen

 

HINWEIS

Im Update 5056.000 wurden die aperiodischen Lohnarten anhand der Einträge aus der Tabelle 'Hochrechnung' (Lohnstammdaten - Domäne QST Einrichtung -> Menüband Quellensteuer -> Hochrechnung) definiert. Falls noch Zuweisungen in einem Kanton vorhanden sind (Systemfilter auf 'Kanton' entfernen), dann können Sie diese Einträge getrost löschen, die braucht es jetzt nicht mehr.