Quellensteuer 2021

Das am 16. Dezember 2016 verabschiedete Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens tritt zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 beschlossen.

 

WICHTIGER HINWEIS

In einem Hotfix (Veröffentlichung ca. Anfang Dezember 2020) werden wir die neue Berechnungslogik, welche ab 01.01.2021 gilt, ausliefern. Die neue Quellensteuerberechnung 2021 ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Swissdec-Version 5.0. Da die definitiven Zertifizierungs-Testfälle erst in Q1/2021 zur Verfügung stehen, ist eine Zertifizierung vor Ende Q2/2021 unmöglich. Die Umsetzung der neuen Quellensteuerberechnung erfolgt auf mehreren Testfällen der Swissdec, welche durch die Swissdec-Fachgruppe Steuern fachlich abgenommen wurde. Die ELM-Übermittlung im Januar 2021 wird immer noch auf der Basis der bisherigen Swissdec-Version 4.0 erfolgen. Die neuen Felder und weiteren Detailldaten werden erst nach der Zertifizierung auf Swissdec 5.0 durch die Lohnbuchhaltungs-Hersteller bzw. durch deren Kunden übermittelt.

 

Mit diesem Update (5056.000) liefern wir sämtliche zusätzlichen Felder aus für die korrekte Berechnung der Quellensteuer ab dem 01.01.2021.

 

Wir werden spezifisch im November 2021 ein detailliertes Handbuch zur Quellensteuer 2021 veröffentlichen. Besuchen Sie unbedingt unsere Online-Schulungen im November 2020.