Quellensteuer | Berechnung des Mindestabzuges

Task #10503 | 5056.004

 

Rund die Hälfte der Kantone kennen noch einen Mindestabzug bei der Quellensteuer. Diese z.B. CHF 2.00 oder CHF 5.00 kommen dann zum Zug, wenn der berechnete Wert unter diesen Mindestabzug fällt. Dieser Mindestabzug ist umstritten und wird auch innerhalb der Swissdec-Fachgruppe Quellensteuer kontrovers diskutiert.

 

Anfang März 2021 mussten diese Kantone ihre Tarife 2021 nochmals komplett überarbeiten, da einige die Mindestabzüge nicht korrekt ausgewiesen haben in den Tarifen. Wir haben unsere Berechnungslogik dahingehend angepasst, dass bei jeder Berechnung geprüft wird, ob der Mindestabzug erreicht wird oder nicht. Diese Anpassung wurde bereits im Hotfix 5056.004 ausgeliefert.