Quellensteuer | neue Prüfung beim Setzen des Quellensteuerpflicht-Häkchens

Task #8025 | Update 5051.100

 

Wird bei einem Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Ausland (Ausnahme Liechtenstein) das Quellensteuerpflicht-Häkchen aktiviert, erscheint neu die Frage, ob die PLZ und der Ort der Steuergemeinde anhand des Arbeitsortes angepasst werden soll. Damit soll verhindert werden, dass irrtümlicherweise eine ausländische PLZ als Schweizer Steuergemeinde erfasst wird.

 

Beachten Sie bitte, dass Sie bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Ausland IMMER eine Schweizer PLZ bei der Steuergemeinde erfassen. Bei Grenzgänger mit Tagesaufenthalt, ist dies immer der Arbeitsort des Arbeitgebers, bei Mitarbeitenden mit Wochenaufenthalt mit CH-Adresse ist es die PLZ des Wochenaufenthalts.