Lohnabrechnung | QST-Abzug, auch wenn für Stundenlöhner keine Zeit rapportiert wurde |
Task #4539 & Task 5847 | 5050.200
Wurden einem quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter im Stundenlohn keine geldwirksamen Arbeits- oder Absenzstunden abgerechnet, wurde trotzdem eine Lohnabrechnung erzeugt (QST-Abzug und bereits in Abzug gebrachte QST). Das Resultat war immer CHF 0, jedoch störend für den Lohnsachbearbeiter, da eine Lohnabrechnung mit CHF 0 erstellt wurde.
Dasselbe gilt auch für quellensteuerpflichtige Mitarbeiter/innen im Monatslohn, falls durch Zeitkorrekturen mehrere Lohnläufe (nicht betragswirksam) abgerechnet werden.
Dieser Fehler wurde behoben, es wird keine Lohnabrechnung mehr erstellt. |