Nulldivision der Quellensteuerberechnung bei Eintritt am 31. des Monats

Task #7817 | 5051.000

 

Beim Eintritt am 31. des Monats konnte die Quellensteur nicht berechnet werden (Nulldivision). Nach telefonischer Rücksprache mit dem Quellensteueramt des Kanton Luzern ist ein Tag zu berechnen, sofern für diesen Monat ein Lohn ausbezahlt wurde.