Lohnstammdaten | UVG | NBUV-Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Task #9417 | 5053.200

 

Übernimmt der Arbeitgebende 50% der NBUV-Prämie vom Arbeitnehmenden, musste dies bisher via der Einrichtung im Sozialfonds gelöst werden. Die Einrichtung war eher umständlich und nicht intuitiv.

 

Die Einrichtung im Sozialfonds entfällt. In den 'Lohnstammdaten -> Menuband -> UVG Betriebsteil' gibt es neu die Spalte 'NBUV Arbeitgeber %'. Übernimmt der Arbeitgebende die Hälfte der NBUV-Prämie, wird neu der Prämiensatz (100%) in den Spalten 'NBUV Arbeitnehmer %' und 'NBUV Arbeitgeber %' aufgeteilt.

 

HINWEIS

Diese Einrichtung bezieht sich auf alle Mitarbeitende dieses Mandanten. Falls nur einzelne Benutzergruppen von der reduzierten NBUV-Prämie profitieren können, muss weiterhin mit der Einrichtung im Sozialfonds gearbeitet werden, da die Zuweisung pro Mitarbeitenden erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen, eine solche Änderung auf das neue Jahr vorzusehen. Die bestehende Sozialfonds-Einrichtung muss zuvor entfernt werden (Zuweisung beim Mitarbeitenden entfernen und im Anschluss den Sozialfonds löschen).