Lohnstammdaten | Altergrenze bei KTG und UVGZ

Task #9063 | 5053.000

 

Auf vielfachen Wunsch können Sie bei den Sozial- und Privatversicherungen KTG und UVGZ die Altersgrenze für den Abzug definieren. Wird beispielsweise beim KTG ein Vertrag nach VVG abgeschlossen, ist die Altergrenze meistens bei 70 Jahren begrenzt. Mit der heutigen Lösung werden KTG-Abzüge auch nach diesem Datum berechnet.

 

Blenden Sie pro Versicherung (KTG/UVGZ) die Spalte Altersgrenze ein und erfassen Sie z.B. den Wert 70 (Jahre). Nach dem Erreichen des 70. Altersjahres werden keine Abzüge mehr verarbeitet.