Lohnausweis | Bemerkungstexte (Ziffer 15) für Quellensteuer-Kanton GE

Task #8731 | 5052.100

 

Auf dem Lohnausweis für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende im Kanton GE müssen folgende Informationen zusätzlich aufgelistet werden:

 

- SSL-Nummer

Abrechnungsnummer des Arbeitgebers

(Lohnstammdaten -> QST-Einrichtung -> Zeile GE -> Feld "QST Abrechnungsnr.")

 

- Kumulierter QST-Lohn

 

- Letzter angewendeter Tarifcode

z.B. A0N

(Tarifcode vom letzten Lohnlauf des Mitarbeitenden per Ende Jahr oder bei Austritt)

 

- Letzter angewendeter Steuersatz

z.B. 12.87%

(Tarifcode vom letzten Lohnlauf des Mitarbeitenden per Ende Jahr oder bei Austritt)

 

- Steuerperiode im Kanton Genf

Es dürfen nur die betroffenen Perioden mit Abrechnung im Quellensteuer Kanton GE angezeigt werden.

 

Diese Daten werden nur für den Kanton GE benötigt. Die oben aufgeführten Informationen müssen in Ziffer 15 ausgewiesen werden. In der nächsten Version des Lohnstandard-CH (ELM) (Version 5.0, ca. Jahr 2019/2020) wird es im Bereich Lohnausweis des XML-Schemas neue StandardRemarks geben.

 

Beachten Sie bitte, dass das Dokument Attestation Quittance nicht mehr erstellt und versandt werden muss, sofern diese Informationen auf dem Lohnausweis ausgewiesen sind.