Lohnabrechnung | Platzhalter %Employee_SalaryYTD% korrigiert

Task #9951 | 5056.000

 

Kunden im Bauhauptgewerbe sind dem GAV far unterstellt (frühzeitiger Altersrücktritt). Mitarbeitende ab 60 Jahren können so früher in die Pension, die Differenzleistungen bis 65 Jahre übernimmt die Stiftung far.

 

Mitarbeitende über 60 Jahre, welche sich für die far-Rente angemeldet haben und trotzdem noch ein paar Stunden beim bisherigen Arbeitgeber arbeiten möchten, dürfen dies bis zu einem vorgegebenen AHV-pflichtigen Jahreseinkommen tun. Damit der/die Mitarbeitende seine bisherige Lohnsumme kontrollieren kann, gibt es den Platzhalter, welcher beim Mitarbeitenden in den Lohnbemerkungen erfasst werden kann. Beispiel: AHV-Lohnsumme seit Jahresbeginn: CHF %Employee_SalaryYTD%.

 

Infolge einer Neuentwicklung hat dieser Platzhalter seit dem Update 5055.000 vom 23.04.2020 nicht mehr funktioniert und wurde korrigiert.